The relevant decisions are the BFH rulings under case numbers VI R 55/12 and VI R 56/12. In these rulings, the Bundesfinanzhof held that the spatial boundary of the household does not necessarily end at the property line. Taxpayers can rely on this case law.
As of: November 2014
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Werden haushaltsnahe Dienstleistungen außerhalb des Grundstücks steuerlich anerkannt?
Ja. Nach den BFH-Urteilen vom 20.03.2014 (VI R 55/12 und VI R 56/12) sind haushaltsnahe Dienstleistungen auch dann begünstigt, wenn sie außerhalb der Grundstücksgrenzen erbracht werden. Voraussetzung ist ein räumlich-funktionaler Zusammenhang mit dem Haushalt. Die zuvor restriktive Auffassung der Finanzverwaltung wurde damit verworfen.
Welche konkreten Leistungen außerhalb des Grundstücks sind als haushaltsnah begünstigt?
Begünstigt sind insbesondere Schneeräumung sowie die Reinigung von Straße und Gehweg vor dem Grundstück. Auch Arbeiten an Wasseranschlüssen, die außerhalb der Grundstücksgrenze liegen, können als haushaltsnahe Dienstleistungen bzw. Handwerkerleistungen anerkannt werden. Entscheidend ist, dass die Leistung dem Haushalt dient.
Wie war die Auffassung der Finanzverwaltung vor den BFH-Urteilen zu Leistungen außerhalb des Grundstücks?
Das Finanzamt erkannte Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen bislang nur an, wenn die Leistungen innerhalb der räumlichen Grenzen des Haushalts, also auf dem eigenen Grundstück, erbracht wurden. Tätigkeiten auf öffentlichen Flächen wie Gehwegen wurden abgelehnt. Diese enge Auslegung ist durch die BFH-Rechtsprechung überholt.