Question

Where are vehicle registrations, re-registrations, and changes of ownership processed after the reform?

Vehicle registrations, re-registrations, changes of ownership, and decommissioning continue to be handled by the local vehicle registration authorities (Zulassungsbehörden). This function is not affected by the restructuring of motor vehicle tax administration. Only the tax-related processing has been transferred to the customs administration (Zollverwaltung).

As of: January 2014

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    Seit dem 01.07.2014 ist die Zollverwaltung mit ihren Hauptzollämtern für die Erhebung, Festsetzung und Vollstreckung der Kfz-Steuer zuständig. Zuvor hatten die Landesfinanzbehörden (Finanzämter) diese Aufgabe wahrgenommen. Die Umstellung erfolgte schrittweise im Laufe des Jahres 2014.

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  • Bleibt die bisherige Kfz-Steuernummer nach dem Wechsel zur Zollverwaltung gültig?

    Ja, die bisherige Steuernummer bleibt als Bezug für Rückfragen und Korrespondenz erhalten. Die Zollverwaltung vergibt zwar neue Steuernummern, diese werden jedoch zunächst nur intern verwendet. Für Steuerpflichtige ändert sich an der Kennung nach außen also nichts.

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    Fragen zur Kfz-Steuer, die Zeiträume bis einschließlich 30.06.2014 betreffen, sind weiterhin an das bisher zuständige Finanzamt zu richten. Erst für Zeiträume ab dem 01.07.2014 ist die Zollverwaltung Ansprechpartner. Die Zuständigkeit richtet sich also nach dem betroffenen Steuerzeitraum.

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  • Wie viele Fahrzeugdatensätze wurden im Zuge der Reform übertragen?

    Im Rahmen der Verwaltungsreform wurden Daten von rund 58 Millionen Fahrzeugen schrittweise ab dem ersten Quartal 2014 in das neue automatisierte Verfahren der Zollverwaltung übernommen. Dies bildete die technische Grundlage für die Übernahme der Kfz-Steuerverwaltung zum 01.07.2014.

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