Since 1 July 2014, the customs administration, through its main customs offices (Hauptzollämter), has been responsible for the assessment, collection and enforcement of the motor vehicle tax (Kfz-Steuer). Previously, this task was carried out by the state tax authorities (Finanzämter). The transfer of responsibility took place gradually during the course of 2014.
As of: January 2014
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Bleibt die bisherige Kfz-Steuernummer nach dem Wechsel zur Zollverwaltung gültig?
Ja, die bisherige Steuernummer bleibt als Bezug für Rückfragen und Korrespondenz erhalten. Die Zollverwaltung vergibt zwar neue Steuernummern, diese werden jedoch zunächst nur intern verwendet. Für Steuerpflichtige ändert sich an der Kennung nach außen also nichts.
Wo erfolgen An- und Ummeldungen sowie Halterwechsel von Fahrzeugen nach der Reform?
An- und Ummeldungen, Halterwechsel sowie Außerbetriebsetzungen von Kraftfahrzeugen sind unverändert bei den Zulassungsbehörden vorzunehmen. Diese Aufgabe ist von der Umstellung der Kfz-Steuerverwaltung nicht betroffen. Lediglich die steuerliche Bearbeitung wurde auf die Zollverwaltung übertragen.
An wen richtet man Fragen zur Kfz-Steuer für Zeiträume bis 2014?
Fragen zur Kfz-Steuer, die Zeiträume bis einschließlich 30.06.2014 betreffen, sind weiterhin an das bisher zuständige Finanzamt zu richten. Erst für Zeiträume ab dem 01.07.2014 ist die Zollverwaltung Ansprechpartner. Die Zuständigkeit richtet sich also nach dem betroffenen Steuerzeitraum.
Wie viele Fahrzeugdatensätze wurden im Zuge der Reform übertragen?
Im Rahmen der Verwaltungsreform wurden Daten von rund 58 Millionen Fahrzeugen schrittweise ab dem ersten Quartal 2014 in das neue automatisierte Verfahren der Zollverwaltung übernommen. Dies bildete die technische Grundlage für die Übernahme der Kfz-Steuerverwaltung zum 01.07.2014.