Two taxpayer-friendly rulings are particularly affected: the BFH judgment of 12 June 2018 (VIII R 32/16), under which even the sale of worthless shares qualifies as a tax-relevant disposal regardless of the amount of consideration, and the judgment of 12 January 2016 (IX R 48/14) on the recognition of losses from the lapse of options. Both principles are to be statutorily inapplicable from 1 January 2020.
As of: October 2019
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Ab wann greift die Dokumentationspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen nach der EU-Melderichtlinie?
Die EU-Melderichtlinie verlangt bereits seit dem 25.6.2018 gewisse Dokumentationsobliegenheiten, obwohl die eigentliche Berichtspflicht erst zum 31.8.2020 erfüllt werden muss. Damit besteht ein sogenannter Vorwirkungszeitraum, in dem Steuerpflichtige und Intermediäre relevante Gestaltungen prüfen und dokumentieren müssen, obwohl die nationalen Umsetzungsgesetze noch nicht vollständig verabschiedet sind.
Bis wann muss die Einkommensteuererklärung für 2018 abgegeben werden?
Die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2018 muss grundsätzlich bis zum 31.07.2019 beim Finanzamt eingereicht werden. Damit gilt ab dem Veranlagungsjahr 2018 eine um zwei Monate verlängerte Abgabefrist gegenüber dem früheren Stichtag 31.05. des Folgejahres.
Fallen Kosten für Einrichtungsgegenstände bei doppelter Haushaltsführung unter die 1.000-Euro-Grenze?
Nein. Nach dem BFH-Urteil vom 04.04.2019 (VI R 18/17) zählen Aufwendungen für Einrichtungsgegenstände und Hausrat einschließlich der AfA nicht zu den Unterkunftskosten im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 EStG. Sie sind als sonstige Mehraufwendungen der doppelten Haushaltsführung in voller Höhe als Werbungskosten abziehbar, soweit sie notwendig sind.
Ist Fahrschulunterricht für die Führerscheinklassen B und C1 umsatzsteuerpflichtig?
Ja, Fahrschulunterricht zum Erwerb der Führerscheinklassen B und C1 unterliegt der Umsatzsteuer. Dies hat der BFH mit Urteil vom 23.5.2019 (V R 7/19) unter Bezugnahme auf das EuGH-Urteil vom 14.3.2019 (C-449/17) bestätigt. Fahrschulen müssen die gesetzliche Umsatzsteuer in ihren Rechnungen ausweisen und abführen.