The normal gross yield is the estimated, customary gross rent that could be achieved for the property at the beginning of a calendar year. It serves as a benchmark for assessing the actual reduction in income and determining the amount of the remission.
As of: March 2014
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Bis wann kann ein Grundsteuererlass für leerstehende Immobilien für das Jahr 2013 beantragt werden?
Der Antrag auf Grundsteuererlass für das Jahr 2013 muss bis zum 31.03.2014 gestellt werden. Diese Frist ist eine Ausschlussfrist, ein späterer Antrag ist nicht mehr möglich.
Wo wird der Antrag auf Grundsteuererlass eingereicht?
Der Antrag ist bei der zuständigen Gemeinde einzureichen. In den Stadtstaaten (Berlin, Hamburg, Bremen) ist hingegen das Finanzamt zuständig.
Welche Voraussetzungen müssen für einen Grundsteuererlass wegen Leerstand erfüllt sein?
Es muss eine wesentliche Ertragsminderung vorliegen, die der Eigentümer nicht selbst zu vertreten hat. Der Vermieter muss nachweisen, dass er sich ernsthaft und nachhaltig um neue Mieter bemüht hat, etwa durch Inserate oder die Einschaltung eines Maklers. Entsprechende Belege sollten aufbewahrt werden, da das Finanzamt häufig Nachweise verlangt.
In welcher Höhe kann die Grundsteuer bei Leerstand erlassen werden?
Bei einer Minderung des normalen Rohertrags kann die Grundsteuer um bis zu 25% reduziert werden. Fällt der Ertrag komplett aus, ist ein Erlass in Höhe von 50% möglich. Maßgeblich ist der geschätzte normale Rohertrag, also die übliche Rohmiete zu Beginn des Kalenderjahres.