No. The Berlin Administrative Court ruled on 04.12.2014 that no admission fee may be charged for a Christmas market held on a public green and recreational area. Doing so would conflict with the designated purpose of such spaces, which are to serve everyone free of charge for recreation.
As of: December 2014
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Warum verstößt ein Eintrittsgeld für einen Weihnachtsmarkt gegen das Grünanlagengesetz?
Öffentliche Grün- und Erholungsanlagen sollen laut Grünanlagengesetz grundsätzlich jedermann kostenfrei zur Erholung zur Verfügung stehen. Ein Absperren der Fläche zur Erhebung von Eintrittsgeldern widerspricht dieser Zweckbestimmung und ist daher unzulässig.
Kann ein Veranstalter Eintritt zur Steuerung der Besucherzahlen auf einem Weihnachtsmarkt erheben?
Auch zur Lenkung der Besucherströme darf auf öffentlichen Grünanlagen kein Eintrittsgeld verlangt werden. Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem Eilverfahren bestätigt, dass selbst eine zeitlich begrenzte Eintrittserhebung (z.B. nur samstags ab 16.30 Uhr) unzulässig ist, wenn sie auf einer öffentlichen Grünanlage stattfindet.
Welches Gericht hat über das Eintrittsgeld am Weihnachtsmarkt Schloss Charlottenburg entschieden?
Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem Eilverfahren am 04.12.2014 entschieden, dass der Veranstalter des Weihnachtsmarktes vor dem Schloss Charlottenburg von den Besuchern kein Eintrittsgeld in Höhe von drei Euro verlangen darf.