Mixed-use ancillary rooms are rooms used both for business or professional purposes and to a substantial extent for private purposes. Typical examples include the kitchen, bathroom, and hallway. Since these rooms primarily serve private living needs, they are not tax-deductible.
As of: August 2016
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Sind Kosten für Küche, Bad und Flur als Teil des häuslichen Arbeitszimmers absetzbar?
Nein. Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 17.02.2016 (Az. X R 26/13) entschieden, dass Aufwendungen für Räume, die auch in erheblichem Umfang privat genutzt werden, nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar sind. Dies gilt selbst dann, wenn im Haushalt ein steuerlich anerkanntes häusliches Arbeitszimmer existiert.
Können anteilige Kosten für privat mitgenutzte Räume bei vorhandenem Arbeitszimmer abgezogen werden?
Nein, ein anteiliger Abzug ist nicht möglich. Der BFH stellt klar, dass die erhebliche private Mitnutzung den Betriebsausgaben- bzw. Werbungskostenabzug vollständig ausschließt. Auch eine Aufteilung der Kosten nach Nutzungsanteilen scheidet aus.
Welches Aktenzeichen hat das BFH-Urteil zur Absetzbarkeit gemischt genutzter Nebenräume?
Das maßgebliche Urteil des Bundesfinanzhofs stammt vom 17.02.2016 und trägt das Aktenzeichen X R 26/13. Es konkretisiert die steuerliche Behandlung gemischt genutzter Räume im Zusammenhang mit dem häuslichen Arbeitszimmer.