Question

Are costs for kitchen, bathroom and hallway deductible as part of a home office?

No. In its ruling of 17 February 2016 (Az. X R 26/13), the BFH held that expenses for rooms also used to a significant extent for private purposes are not deductible as business expenses or income-related expenses. This applies even if the household includes a home office that is recognised for tax purposes.

As of: August 2016

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  • Was sind gemischt genutzte Nebenräume im Sinne der BFH-Rechtsprechung?

    Gemischt genutzte Nebenräume sind Räume, die sowohl betrieblich/beruflich als auch in erheblichem Umfang privat verwendet werden. Typische Beispiele sind Küche, Bad und Flur. Diese Räume dienen primär der privaten Lebensführung und sind daher steuerlich nicht abziehbar.

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  • Können anteilige Kosten für privat mitgenutzte Räume bei vorhandenem Arbeitszimmer abgezogen werden?

    Nein, ein anteiliger Abzug ist nicht möglich. Der BFH stellt klar, dass die erhebliche private Mitnutzung den Betriebsausgaben- bzw. Werbungskostenabzug vollständig ausschließt. Auch eine Aufteilung der Kosten nach Nutzungsanteilen scheidet aus.

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  • Welches Aktenzeichen hat das BFH-Urteil zur Absetzbarkeit gemischt genutzter Nebenräume?

    Das maßgebliche Urteil des Bundesfinanzhofs stammt vom 17.02.2016 und trägt das Aktenzeichen X R 26/13. Es konkretisiert die steuerliche Behandlung gemischt genutzter Räume im Zusammenhang mit dem häuslichen Arbeitszimmer.

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