Question

Until when does the transitional rule for the entry certificate (Gelangensbestätigung) under the BMF circular dated 16 September 2013 apply?

For intra-Community supplies carried out up to 31 December 2013, the tax authorities will not object if the accounting and documentary evidence is still maintained in accordance with the legal framework in force until 31 December 2011. Only for supplies from 1 January 2014 onwards must the new evidentiary requirements be applied without exception.

As of: October 2013

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