If the assumption of costs is treated as wages, the tax office will assess back wage tax and typically hold the employer liable via a liability notice (Haftungsbescheid). In addition, social security contributions may become due. Employers should therefore document that the training is required by law or collective agreement and was prompted by operational needs.
As of: January 2017
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Sind vom Arbeitgeber übernommene Fortbildungskosten steuerpflichtiger Arbeitslohn?
Nein, wenn die Fortbildung im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers liegt, gehören die übernommenen Kosten nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn der Arbeitnehmer. Dies hat das Finanzgericht Münster mit Urteil vom 09.08.2016 (Az. 13 K 3218/13 L) bestätigt. Damit fällt weder Lohnsteuer noch Sozialversicherung an.
Wann liegt bei Fortbildungskosten ein eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers vor?
Ein eigenbetriebliches Interesse besteht insbesondere dann, wenn der Arbeitnehmer aufgrund gesetzlicher oder tarifvertraglicher Vorschriften zur Fortbildung verpflichtet ist und der Arbeitgeber die Qualifikation für die Ausübung der Tätigkeit benötigt. Beispiel sind Fahrer im Schwertransport, die regelmäßige Pflichtfortbildungen absolvieren müssen. Die Kostenübernahme dient dann primär dem Betrieb und nicht der Entlohnung.
Was hat das FG Münster zu Pflichtfortbildungen für Berufskraftfahrer entschieden?
Das FG Münster entschied am 09.08.2016 (Az. 13 K 3218/13 L), dass die Übernahme der gesetzlich vorgeschriebenen Fortbildungskosten für Fahrer eines Spezial- und Schwertransportunternehmens kein Arbeitslohn ist. Der Arbeitgeber war zudem tarifvertraglich zur Übernahme verpflichtet. Das Gericht gab der Klage gegen den Lohnsteuer-Haftungsbescheid in vollem Umfang statt.