Question

What did the Münster Tax Court rule on mandatory training for professional drivers?

On 09 August 2016 (Az. 13 K 3218/13 L), the FG Münster ruled that an employer's assumption of the statutorily required training costs for drivers of a special and heavy transport company does not constitute taxable wages. The employer was also obliged under the applicable collective bargaining agreement to cover these costs. The court fully upheld the claim against the wage tax liability notice.

As of: January 2017

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  • Sind vom Arbeitgeber übernommene Fortbildungskosten steuerpflichtiger Arbeitslohn?

    Nein, wenn die Fortbildung im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers liegt, gehören die übernommenen Kosten nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn der Arbeitnehmer. Dies hat das Finanzgericht Münster mit Urteil vom 09.08.2016 (Az. 13 K 3218/13 L) bestätigt. Damit fällt weder Lohnsteuer noch Sozialversicherung an.

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  • Wann liegt bei Fortbildungskosten ein eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers vor?

    Ein eigenbetriebliches Interesse besteht insbesondere dann, wenn der Arbeitnehmer aufgrund gesetzlicher oder tarifvertraglicher Vorschriften zur Fortbildung verpflichtet ist und der Arbeitgeber die Qualifikation für die Ausübung der Tätigkeit benötigt. Beispiel sind Fahrer im Schwertransport, die regelmäßige Pflichtfortbildungen absolvieren müssen. Die Kostenübernahme dient dann primär dem Betrieb und nicht der Entlohnung.

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  • Welche Folgen hat eine Umqualifizierung von Fortbildungskosten in Arbeitslohn durch das Finanzamt?

    Wird die Kostenübernahme als Arbeitslohn gewertet, fordert das Finanzamt Lohnsteuer nach und nimmt den Arbeitgeber regelmäßig per Haftungsbescheid in Anspruch. Zusätzlich können Sozialversicherungsbeiträge fällig werden. Arbeitgeber sollten daher dokumentieren, dass die Fortbildung gesetzlich oder tarifvertraglich vorgeschrieben ist und betrieblich veranlasst war.

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