No. If the training is predominantly in the employer's business interest, the costs assumed do not constitute taxable wages for the employees. This was confirmed by the Finanzgericht Münster in its ruling of 09.08.2016 (Az. 13 K 3218/13 L). Accordingly, neither wage tax nor social security contributions apply.
As of: January 2017
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Wann liegt bei Fortbildungskosten ein eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers vor?
Ein eigenbetriebliches Interesse besteht insbesondere dann, wenn der Arbeitnehmer aufgrund gesetzlicher oder tarifvertraglicher Vorschriften zur Fortbildung verpflichtet ist und der Arbeitgeber die Qualifikation für die Ausübung der Tätigkeit benötigt. Beispiel sind Fahrer im Schwertransport, die regelmäßige Pflichtfortbildungen absolvieren müssen. Die Kostenübernahme dient dann primär dem Betrieb und nicht der Entlohnung.
Welche Folgen hat eine Umqualifizierung von Fortbildungskosten in Arbeitslohn durch das Finanzamt?
Wird die Kostenübernahme als Arbeitslohn gewertet, fordert das Finanzamt Lohnsteuer nach und nimmt den Arbeitgeber regelmäßig per Haftungsbescheid in Anspruch. Zusätzlich können Sozialversicherungsbeiträge fällig werden. Arbeitgeber sollten daher dokumentieren, dass die Fortbildung gesetzlich oder tarifvertraglich vorgeschrieben ist und betrieblich veranlasst war.
Was hat das FG Münster zu Pflichtfortbildungen für Berufskraftfahrer entschieden?
Das FG Münster entschied am 09.08.2016 (Az. 13 K 3218/13 L), dass die Übernahme der gesetzlich vorgeschriebenen Fortbildungskosten für Fahrer eines Spezial- und Schwertransportunternehmens kein Arbeitslohn ist. Der Arbeitgeber war zudem tarifvertraglich zur Übernahme verpflichtet. Das Gericht gab der Klage gegen den Lohnsteuer-Haftungsbescheid in vollem Umfang statt.