Question

How has the tax office treated employer-paid parking fines so far?

The tax authorities generally add warning fines paid by the employer to the drivers' wages subject to wage tax. In the case at hand, this practice was corrected by the FG Düsseldorf in favor of the employer. However, a final clarification by the BFH is still pending.

As of: January 2017

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  • Sind vom Arbeitgeber übernommene Verwarnungsgelder für Falschparken Arbeitslohn?

    Nach einem Urteil des FG Düsseldorf (Az. 1 K 2470/14 L) stellen vom Arbeitgeber übernommene Verwarnungsgelder für Falschparken seiner Fahrer keinen lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn dar. Voraussetzung ist, dass das Verwarnungsgeld gegen das Unternehmen als Fahrzeughalter festgesetzt wurde. Die Finanzverwaltung sieht das traditionell anders und rechnet solche Beträge dem Arbeitslohn hinzu.

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  • Warum gelten übernommene Knöllchen laut FG Düsseldorf nicht als Arbeitslohn?

    Das FG Düsseldorf argumentiert, dass das Unternehmen mit der Zahlung lediglich eine eigene Verbindlichkeit erfüllt, da das Verwarnungsgeld gegen das Unternehmen als Fahrzeughalter und nicht gegen den Fahrer festgesetzt wurde. Zudem bestehen keine Regressansprüche gegen den Fahrer. Somit fließt dem Fahrer kein geldwerter Vorteil zu.

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  • Unter welchen Voraussetzungen ist die Übernahme von Verwarnungsgeldern steuerfrei?

    Steuerfrei ist die Übernahme nach dem Urteil dann, wenn das Verwarnungsgeld unmittelbar gegen das Unternehmen als Fahrzeughalter festgesetzt wurde und das Unternehmen auf Regressansprüche gegenüber dem Fahrer verzichtet. Wird das Bußgeld dagegen direkt gegen den Arbeitnehmer verhängt und vom Arbeitgeber erstattet, liegt regelmäßig Arbeitslohn vor.

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  • Ist das FG-Urteil zu Verwarnungsgeldern bereits rechtskräftig?

    Nein, das FG Düsseldorf hat die Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) zugelassen. Bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung bleibt offen, ob die Auffassung allgemein anwendbar ist. Betroffene Unternehmen sollten gleichgelagerte Fälle gegebenenfalls offenhalten.

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