According to the Lower Saxony Tax Court (Niedersächsisches FG), a distance-learning university does not qualify as the primary place of work in a pure part-time distance-learning programme. The court reasoned that full-time studies require a workload of roughly 40 hours per week, whereas part-time studies only involve about 20 hours per week. Travel expenses are therefore not limited to the standard commuting allowance (Entfernungspauschale).
As of: June 2022
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