Question

Does an educational institution qualify as a first place of work even for short full-time courses?

Yes. According to the BFH ruling of 14 May 2020, the duration of a full-time educational program is irrelevant for classification as a first place of work. § 9 Abs. 4 Satz 8 EStG does not require a minimum duration. It is sufficient that the educational institution is attended continuously, and not merely occasionally, during the fixed-term program.

As of: October 2020

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