Question

What is the lump-sum allowance for estate-related costs after the increase?

The lump-sum allowance for estate-related costs (Erbfallkostenpauschbetrag) has been raised from EUR 10,300 to EUR 15,000. Up to this amount, costs related to the inheritance, such as funeral expenses, are recognised as a lump sum without the need for individual proof.

As of: December 2024

Read more in the article Erhöhung des Erbfallkostenpauschbetrags.

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