According to the ruling of the Münster Tax Court (judgment of 29 April 2022, 10 K 1297/20), the flat rate for the food and beverage retail sector is sufficient and also covers withdrawals of non-food items such as cleaning supplies, hygiene products, and cosmetics. An additional estimate by the tax office for non-food items is not permitted. The court reasoned that, based on general experience, food retailers typically also carry such items in their product range.
As of: August 2022
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Entfällt der Anspruch auf Kurzarbeitergeld bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses?
Ja. Das Kurzarbeitergeld der Bundesagentur für Arbeit ist an die Voraussetzung geknüpft, dass das Arbeitsverhältnis weder gekündigt noch durch Aufhebungsvertrag beendet ist. Wird gekündigt, entfällt der Anspruch auf Kurzarbeitergeld, und der Arbeitgeber muss den Lohn wieder selbst zahlen.
In welcher Höhe muss der Arbeitgeber nach einer Kündigung während Kurzarbeit den Lohn zahlen?
Eine verbindliche gesetzliche oder höchstrichterliche Regelung fehlt bislang. Nach herrschender Auslegung und einer älteren BAG-Entscheidung bleibt die arbeitsvertraglich wirksam vereinbarte Kurzarbeit bestehen, sodass der Arbeitgeber nur den reduzierten Lohn in Höhe des bisherigen Kurzarbeitergeldes schuldet – nicht den vollen Lohn vor Kurzarbeit.
Welche Bedeutung haben die amtlichen Pauschbeträge für Sachentnahmen?
Die im jährlichen BMF-Schreiben veröffentlichten Pauschbeträge basieren auf Erfahrungswerten und dienen als Hilfestellung zur Schätzung von Warenentnahmen nach § 162 Abs. 2 Satz 2 AO. Sie kommen zur Anwendung, wenn der Steuerpflichtige keine gesonderten Aufzeichnungen über entnommene Waren führt. Sie ersparen Einzelaufzeichnungen, sind aber keine starre Obergrenze.
Was passiert steuerlich, wenn ein Einzelhändler keine Aufzeichnungen über Warenentnahmen führt?
Führt der Unternehmer keine Einzelaufzeichnungen über Sachentnahmen, ist das Finanzamt nach § 162 Abs. 2 Satz 2 AO zur Schätzung berechtigt. In der Praxis wird dabei regelmäßig auf die amtlichen Pauschbeträge für Sachentnahmen des jeweiligen Gewerbezweigs zurückgegriffen. Diese Werte können vom Steuerpflichtigen angesetzt und vom Finanzamt grundsätzlich anerkannt werden.