According to the BFH ruling of 27.06.2018 (Az. X R 44/16), the tax deduction in the prior year remains possible even if payment is made on the next business day. In this case, the 10-day period may exceptionally be exceeded. With this decision, the BFH contradicts the previous position of the tax authorities.
As of: October 2018
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Sind Umsatzsteuervorauszahlungen für Dezember im alten Jahr abziehbar, wenn sie im Januar gezahlt werden?
Ja. Umsatzsteuervorauszahlungen gelten als regelmäßig wiederkehrende Ausgaben und können dem Vorjahr als Betriebsausgabe zugerechnet werden, wenn sie innerhalb kurzer Zeit nach Jahresende geleistet werden. Als kurzer Zeitraum gilt eine Frist von bis zu 10 Tagen nach Ablauf des Kalenderjahres.
Welches Aktenzeichen hat das BFH-Urteil zu Umsatzsteuervorauszahlungen am Jahreswechsel?
Das einschlägige Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofs stammt vom 27.06.2018 und trägt das Aktenzeichen X R 44/16. Es regelt die zeitliche Zuordnung von Umsatzsteuervorauszahlungen, die kurz nach dem Jahreswechsel geleistet werden.
Was sind regelmäßig wiederkehrende Ausgaben im Sinne des § 11 EStG?
Regelmäßig wiederkehrende Ausgaben sind Zahlungen, die in gewissen Zeitabständen immer wieder anfallen, etwa Miete, Versicherungsbeiträge oder Umsatzsteuervorauszahlungen. Werden sie innerhalb von 10 Tagen vor oder nach dem Jahreswechsel geleistet, gehören sie steuerlich in das Jahr, zu dem sie wirtschaftlich zählen, und nicht in das Jahr der tatsächlichen Zahlung.
Wann fällt der 10. Januar wieder auf ein Wochenende?
Erstmals wieder im Januar 2021. In diesem Fall greift die BFH-Rechtsprechung, sodass Umsatzsteuervorauszahlungen auch bei Zahlung erst am folgenden Werktag noch dem Vorjahr zugeordnet werden können.