The transition period should be used to resolve technical issues with connecting to the ELStAM procedure and to clarify data discrepancies between an employer's own personnel records and the wage tax deduction features provided by the tax authorities.
As of: November 2012
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Wann startet das elektronische Lohnsteuerverfahren (ELStAM) für Arbeitgeber?
Ab dem 1. Januar 2013 sind Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet, das elektronische Lohnsteuerabzugsverfahren (ELStAM) anzuwenden. Damit ersetzt der elektronische Abruf der Lohnsteuerabzugsmerkmale die bisherige Papier-Lohnsteuerkarte.
Gibt es eine Kulanzfrist für die Einführung von ELStAM im Jahr 2013?
Ja, die Finanzverwaltung gewährt eine Kulanzfrist bis Ende 2013. Arbeitgeber können den Einstieg in das elektronische Verfahren im Laufe des Jahres 2013 nachholen, ohne dass die verspätete Umstellung beanstandet wird.
Bis wann muss spätestens auf das ELStAM-Verfahren umgestellt werden?
Spätestens mit der Lohnabrechnung für Dezember 2013 muss der Umstieg erfolgen. Bis dahin muss für jeden Arbeitnehmer mindestens eine Abrechnung über das elektronische Verfahren durchgeführt worden sein.