Yes. The BFH has already ruled with respect to VAT that the obligation to file electronically is constitutional, despite incidents such as the NSA affair. This assessment is applied to income tax returns as well, so no constitutional concerns prevail in that context either.
As of: September 2015
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Ab welcher Gewinnhöhe ist die elektronische Einkommensteuererklärung Pflicht?
Nach dem Einkommensteuergesetz ist die elektronische Abgabe der Einkommensteuererklärung zwingend, sobald der Gewinn aus Gewinneinkünften (z.B. selbständiger Tätigkeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft) mehr als 410 Euro im Jahr beträgt. Auch geringfügige Gewinne von etwa 500 Euro lösen diese Pflicht bereits aus.
Können Datenschutzbedenken die Pflicht zur elektronischen Steuererklärung entfallen lassen?
Nein. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 15.07.2015 (1 K 2204/13) entschieden, dass das Restrisiko eines Hackerangriffs nach Ausschöpfung aller technischen Sicherungsmaßnahmen im Hinblick auf das staatliche Interesse an Verwaltungsvereinfachung und Kostenersparnis hinzunehmen ist. Eine absolute Datensicherheit gibt es ohnehin nicht, da auch Papierunterlagen z.B. durch Einbruch entwendet werden können.
Wann kann eine Steuererklärung trotz Gewinneinkünften noch in Papierform abgegeben werden?
Eine Abgabe in Papierform ist nur möglich, wenn die elektronische Übermittlung für den Steuerpflichtigen unzumutbar ist (sogenannter Härtefallantrag). Persönliche Bedenken gegen die Datenübermittlung via Internet oder negative Erfahrungen mit Internetmissbrauch reichen dafür nach der Rechtsprechung jedoch nicht aus.
Gilt die elektronische Abgabepflicht auch bei nebenberuflicher Selbständigkeit?
Ja. Auch wer nur nebenberuflich selbständig tätig ist – etwa als Fotograf, Autor oder Tauchlehrer – muss seine Einkommensteuererklärung elektronisch übermitteln, sofern der Gewinn die Grenze von 410 Euro überschreitet. Die Höhe der Haupteinkünfte aus anderen Einkunftsarten ist dabei unerheblich.