Question

Why does the Berlin-Brandenburg Tax Court deny the deduction of income-related expenses in cases of salary conversion?

In a salary conversion, the salary component equal to the leasing instalments is never paid out to the employee in the first place. Since the employee waives this portion, there are by definition no expenses incurred from their own assets for the purpose of generating income. However, income-related expenses require the taxpayer's own expenditure.

As of: June 2016

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  • Sind vom Gehalt einbehaltene Leasingraten für einen Dienstwagen als Werbungskosten abziehbar?

    Nach Auffassung des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg sind vom Arbeitgeber einbehaltene Leasingraten für einen überlassenen PKW beim Arbeitnehmer nicht als Werbungskosten abziehbar. Begründung: Der Arbeitnehmer verzichtet in Höhe der Leasingraten auf seinen Gehaltsanspruch (Barlohnumwandlung), sodass keine eigenen Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen im Sinne des § 9 EStG vorliegen.

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  • Welche Kosten bei einem über den Arbeitgeber geleasten PKW kann der Arbeitnehmer steuerlich geltend machen?

    Abziehbar sind nur zusätzlich vom Arbeitnehmer selbst getragene Kosten, etwa anteilige Tankkosten, soweit sie auf beruflich veranlasste Dienstfahrten entfallen. Die Leasingraten selbst gehören nach aktueller FG-Rechtsprechung nicht dazu, wenn sie im Wege der Gehaltsumwandlung getragen werden.

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  • Ist die Entscheidung zu PKW-Leasingraten bei Gehaltsumwandlung bereits endgültig?

    Nein, das FG Berlin-Brandenburg hat wegen grundsätzlicher Bedeutung die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen. Betroffene Steuerpflichtige sollten vergleichbare Fälle daher offenhalten und bis zur höchstrichterlichen Klärung Einspruch mit Verweis auf das anhängige Revisionsverfahren einlegen.

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