The ruling (Az. 2 U 94/13) protects sellers from the consequences of inadvertently flawed auction listings, for example when the minimum price was forgotten. Sellers may withdraw the offer without being liable for damages or delivery to a bargain hunter, provided there is a valid cancellation reason under the eBay terms and conditions.
As of: January 2014
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Kommt bei einer abgebrochenen eBay-Auktion trotz vorhandenem Gebot ein Kaufvertrag zustande?
Nein, nach dem Urteil des OLG Hamm vom 04.11.2013 (Az. 2 U 94/13) kommt kein Kaufvertrag zustande, wenn der Anbieter die Auktion wegen eines Fehlers bei der Mindestpreisangabe berechtigt abbricht. Nach den eBay-Bedingungen darf das Angebot in solchen Fällen zurückgezogen werden, sodass auch ein bereits vorhandenes Höchstgebot ins Leere geht.
Wann darf ein Verkäufer eine laufende eBay-Auktion abbrechen?
Ein Abbruch ist nach den eBay-Bedingungen zulässig, wenn ein berechtigter Grund vorliegt, zum Beispiel ein Eingabefehler bei der Mindestpreisangabe. In solchen Fällen kann das Angebot zurückgezogen werden, ohne dass dem Höchstbietenden ein Anspruch auf Übereignung der Ware zusteht.
Hat der Höchstbietende bei einer fehlerhaft eingestellten eBay-Auktion einen Herausgabeanspruch?
Nein, wird die Auktion wegen eines Fehlers wie einer fehlenden Mindestpreisangabe wirksam abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Herausgabe oder Übereignung der Ware. Das gilt selbst dann, wenn bereits ein – häufig sehr niedriges – Gebot vorlag, weil mangels Vertragsschluss keine Erfüllungspflicht entsteht.