For tax purposes, professional footballers in team sports are considered employees of their club. Their ongoing remuneration therefore constitutes income from employment and is subject to standard wage tax deduction. Advertising income earned within the employment relationship with the player's own club also qualifies as employment income due to the player's obligation to follow instructions.
As of: July 2014
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Wie ist eine WM-Prämie des DFB an Nationalspieler steuerlich einzuordnen?
Die vom DFB an die Spieler gezahlte WM-Prämie ist nach herrschender Auffassung als Arbeitslohn von dritter Seite zu behandeln. Sie zählt damit zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und unterliegt dem Lohnsteuerabzug, da die Zuwendung im Rahmen des bestehenden Arbeitsverhältnisses mit dem Verein zufließt.
Wie werden Werbeeinnahmen eines Nationalspielers aus Verträgen mit dem DFB besteuert?
Nach dem BFH-Urteil vom 22.02.2012 (X R 14/10) zählen Werbeeinnahmen eines Nationalspielers aus Verträgen mit dem Verband zu den gewerblichen Einkünften. Der Spieler erzielt diese Einnahmen also selbständig als Unternehmer, weil die arbeitsrechtliche Pflicht zur Teilnahme an Länderspielen keine Pflicht zur Teilnahme an Werbeleistungen umfasst.
Welche Werbungskosten sind bei Profifußballern besonders relevant?
Bei Profifußballern sind insbesondere doppelte Haushaltsführung, Verpflegungsmehraufwendungen, Reisekosten, Fortbildungskosten, Sprachkurse und Bewerbungskosten zu prüfen. Diese Aufwendungen fallen häufig in erheblichem Umfang an und sollten im Rahmen der Einkommensteuererklärung individuell ermittelt und geltend gemacht werden.
Welchem Staat steht das Besteuerungsrecht bei ausländischen Profisportlern in Deutschland zu?
Bei ausländischen Profis ist zunächst anhand des jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommens zu prüfen, welchem Staat das Besteuerungsrecht zusteht. In vielen Abkommen ist geregelt, dass die Einkünfte am Ort der Tätigkeit besteuert werden, sodass bei einem Einsatz in Deutschland regelmäßig Deutschland das Besteuerungsrecht hat.