Question

How is working time recording currently regulated under German law?

Under § 16 Abs. 2 Satz 1 ArbZG, employers have so far only been required to record working hours exceeding the standard daily working time, i.e. overtime as well as work on Sundays and public holidays. A comprehensive recording obligation currently exists under German law only for the industries listed in § 17 MiLoG.

As of: August 2019

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