Yes, personnel costs can be deducted retroactively from income, provided they were necessary to generate this income and were not covered by other benefits such as short-time work compensation (Kurzarbeitergeld). This adjustment was made because many businesses reopened after the easing of restrictions in May and June 2020, which would otherwise have resulted in calculated liquidity surpluses.
As of: August 2020
Read more in the article <small>Corona-Krise: </small><br/> Verwendungsnachweise in Bezug auf die Corona-Soforthilfe.
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Bis wann muss die Corona-Soforthilfe in NRW abgerechnet werden?
Die Abrechnung der NRW-Soforthilfe 2020 soll regulär im Frühjahr 2021 erfolgen. Für eine eventuelle Rückzahlung zu viel erhaltener Mittel besteht Zeit bis zum Herbst 2021. Die ursprünglich gesetzte Rückmeldefrist zum 30. November 2020 wurde verschoben.
Bis zu welcher Höhe ist die Corona-Sonderzahlung an Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei?
Nach § 3 Nr. 11a EStG können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern eine Corona-Sonderzahlung bis maximal 1.500 € steuer- und sozialversicherungsfrei gewähren. Darüber hinausgehende Beträge sind als regulärer Arbeitslohn zu versteuern. Die Zahlung kann wahlweise als Geldleistung oder Sachbezug erfolgen.
Dürfen Arbeitnehmer aus Angst vor Ansteckung der Arbeit fernbleiben?
Nein. Arbeitnehmer dürfen ihrer Beschäftigung nur fernbleiben, wenn sie tatsächlich arbeitsunfähig sind. Bloße Angst vor einer möglichen Ansteckung am Arbeitsplatz reicht nicht aus. Unentschuldigtes Fernbleiben kann arbeitsrechtliche Konsequenzen wie Abmahnung oder Kündigung nach sich ziehen.
Können Steuervorauszahlungen wegen der Corona-Krise herabgesetzt werden?
Ja, für Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Einkommensteuer können Anträge auf Herabsetzung oder vorläufige Aussetzung der laufenden Vorauszahlungen gestellt werden. Diese Anträge sind elektronisch unkompliziert möglich und werden von den Finanzämtern in der Regel zügig und ohne Probleme bearbeitet.