Question

Are the costs of a first-time degree deductible as business expenses or income-related expenses?

No. Expenses for initial vocational training or a first-time degree that also constitutes an initial qualification are generally not deductible as business expenses or as income-related expenses. They may only be claimed as special expenses (Sonderausgaben) up to the statutory maximum amount.

As of: February 2014

Read more in the article BFH bestätigt erneut: Kosten eines Studiums für eine Erstausbildung sind grundsätzlich nicht abziehbar!.

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  • Gilt das Abzugsverbot auch, wenn das Erststudium nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet?

    Ja. Der BFH hat mit Urteil vom 05.11.2013 (VIII R 22/12) bestätigt, dass Kosten für ein Erststudium, das nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses absolviert wird, nicht als vorweggenommene Betriebsausgaben abziehbar sind. Findet die Erstausbildung dagegen im Rahmen eines Dienstverhältnisses statt, gilt das Abzugsverbot nicht.

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  • Ab welchem Veranlagungszeitraum gilt das Abzugsverbot für Erstausbildungskosten?

    Die Regelung ist auf alle Veranlagungszeiträume ab 2004 anzuwenden. Der BFH sieht hierin weder einen Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot noch gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 GG.

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  • Verstößt das rückwirkende Abzugsverbot für Erstausbildungskosten gegen das Grundgesetz?

    Nach Auffassung des BFH nicht. Das Gericht hat ausdrücklich entschieden, dass die rückwirkende Anwendung ab 2004 weder gegen das Rückwirkungsverbot noch gegen den Gleichheitsgrundsatz nach Art. 3 GG verstößt.

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