Question

Does the deduction prohibition also apply if the initial degree is not pursued within an employment relationship?

Yes. In its ruling of 05.11.2013 (VIII R 22/12), the BFH confirmed that costs for an initial degree not completed within an employment relationship cannot be deducted as anticipated business expenses. However, if the initial training takes place within an employment relationship, the deduction prohibition does not apply.

As of: February 2014

Read more in the article BFH bestätigt erneut: Kosten eines Studiums für eine Erstausbildung sind grundsätzlich nicht abziehbar!.

Related questions

  • Sind Kosten für ein Erststudium als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar?

    Nein. Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung vermittelt, sind grundsätzlich weder als Betriebsausgaben noch als Werbungskosten abziehbar. Sie können lediglich im Rahmen des Sonderausgabenabzugs bis zur gesetzlichen Höchstgrenze geltend gemacht werden.

    Permalink to question

  • Ab welchem Veranlagungszeitraum gilt das Abzugsverbot für Erstausbildungskosten?

    Die Regelung ist auf alle Veranlagungszeiträume ab 2004 anzuwenden. Der BFH sieht hierin weder einen Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot noch gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 GG.

    Permalink to question

  • Verstößt das rückwirkende Abzugsverbot für Erstausbildungskosten gegen das Grundgesetz?

    Nach Auffassung des BFH nicht. Das Gericht hat ausdrücklich entschieden, dass die rückwirkende Anwendung ab 2004 weder gegen das Rückwirkungsverbot noch gegen den Gleichheitsgrundsatz nach Art. 3 GG verstößt.

    Permalink to question

Back to questions overview