The FG Münster (judgment of 15 January 2020, 7 K 2740/18 E) ruled that a deduction under § 33 EStG is precluded if a terrace already exists at the rear of the house, thereby providing accessible garden access prior to the remodeling. In that case, the measures are no longer considered unavoidable. A final BFH ruling is still pending, so comparable cases should be kept open.
As of: June 2022
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