The eRechnung (electronic invoice) is mandatory only for transactions between two businesses (B2B), provided that both the supplier and the recipient are established in Germany or in the territory defined under § 1 Abs. 3 UStG. Establishment requires a registered office, place of management, or a permanent establishment involved in the transaction within Germany; alternatively, a domicile or habitual residence is sufficient. Landlords who have opted for VAT liability under § 9 UStG are also affected.
As of: November 2023
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