Question

When must rental costs for trade fair stands be added back for trade tax purposes?

An add-back under § 8 No. 1 lit. e GewStG only applies if the trade fair stand would notionally form part of the company's fixed assets. The decisive factor is whether the stand would be intended to serve the business operations on a lasting basis (§ 247 Abs. 2 HGB). If the stand is only rented occasionally and trade fair participation is not strictly necessary for distribution, no add-back applies.

As of: July 2022

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