Under § 622 Abs. 2 Sentence 1 BGB, notice periods extend in stages depending on the length of service. The longest statutory notice period is seven months to the end of the month and applies to very long periods of service.
As of: December 2014
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Ist die Staffelung der Kündigungsfristen nach § 622 Abs. 2 BGB altersdiskriminierend?
Nein. Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 18.09.2014 (6 AZR 636/13) entschieden, dass die nach Betriebszugehörigkeit gestaffelten Kündigungsfristen keine unzulässige mittelbare Altersdiskriminierung darstellen. Zwar werden jüngere Arbeitnehmer faktisch benachteiligt, die Regelung verfolgt jedoch ein rechtmäßiges Ziel.
Wie lang ist die gesetzliche Grundkündigungsfrist nach § 622 Abs. 1 BGB?
Die Grundkündigungsfrist beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Diese gilt, solange keine längere Betriebszugehörigkeit besteht, die zu einer Verlängerung nach § 622 Abs. 2 BGB führt.
Welches Ziel rechtfertigt die Verlängerung der Kündigungsfristen?
Mit der Staffelung soll langjährig beschäftigten und betriebstreuen Arbeitnehmern ein verbesserter Kündigungsschutz gewährt werden. Da diese typischerweise älter sind, wirkt die Regelung zwar mittelbar zugunsten älterer Arbeitnehmer, ist aber angemessen und erforderlich und damit zulässig.
Können jüngere Arbeitnehmer die Anwendung der längsten Kündigungsfrist von sieben Monaten verlangen?
Nein. Eine Angleichung aller Arbeitnehmer an die längste Kündigungsfrist von sieben Monaten unabhängig von der Betriebszugehörigkeit ist nicht geboten. Das BAG hat klargestellt, dass die gesetzliche Staffelung mit dem Diskriminierungsverbot vereinbar ist.