No. Since the Corporate Tax Reform Act 2008, trade tax (Gewerbesteuer) is no longer a deductible business expense by law. While it reduces profit under commercial law, it may not be deducted from the assessment base for corporate income tax when determining taxable profit.
As of: May 2014
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Ist das Gewerbesteuer-Abzugsverbot verfassungsgemäß?
Ja. Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 16.01.2014 (Az. I R 21/12) entschieden, dass das Abzugsverbot mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz liegt nach Auffassung des BFH nicht vor.
Wie begründet der BFH die Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots?
Der BFH verweist auf die im Zuge des Unternehmenssteuerreformgesetzes 2008 erfolgte Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 25% auf 15%. Diese Steuersatzsenkung schaffe nach Ansicht des Gerichts eine ausreichende Entlastung für Kapitalgesellschaften und kompensiere das Abzugsverbot.
Welche Folgen hat das Urteil für pachtintensive Kapitalgesellschaften?
Kapitalgesellschaften mit hohen Pachtaufwendungen – etwa Tankstellenbetreiber – tragen weiterhin eine hohe Gewerbesteuerlast, ohne diese steuerlich abziehen zu können. Im entschiedenen Fall hatte eine betroffene GmbH erfolglos gegen das Abzugsverbot geklagt.
Mindert die Gewerbesteuer den handelsrechtlichen Gewinn einer GmbH?
Ja, handelsrechtlich stellt die Gewerbesteuer eine den Gewinn mindernde Betriebsausgabe dar. Steuerrechtlich ist der Abzug bei Kapitalgesellschaften jedoch ausgeschlossen, sodass sich Handels- und Steuerbilanz an dieser Stelle unterscheiden.