Question

How are the costs of a jointly used home office allocated between spouses?

In the case of equal co-ownership, the expenses for a jointly used home office are generally attributed to each spouse in equal shares. Each spouse may deduct their share up to the maximum amount of EUR 1,250, provided that the personal deduction requirements are met in their case.

As of: March 2017

Read more in the article Aktuell: Erstaunliche Entscheidung des BFH zum häuslichen Arbeitszimmer zugunsten der Steuerpflichtigen!.

Related questions

  • Wird der Höchstbetrag von 1.250 € für ein häusliches Arbeitszimmer pro Person oder pro Objekt gewährt?

    Nach den BFH-Urteilen vom 15.12.2016 (VI R 53/12 und VI R 86/13) ist der Höchstbetrag von 1.250 € personenbezogen anzuwenden. Nutzen mehrere Steuerpflichtige (z.B. Ehegatten) ein Arbeitszimmer gemeinsam, kann jeder den vollen Höchstbetrag geltend machen. Damit hat der BFH seine bisherige objektbezogene Rechtsprechung zugunsten der Steuerpflichtigen geändert.

    Permalink to question

  • Welche Voraussetzungen muss jeder Steuerpflichtige für den Abzug erfüllen?

    Jedem Nutzer muss im Arbeitszimmer ein eigener Arbeitsplatz in dem für seine berufliche oder betriebliche Tätigkeit konkret erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen. Zudem muss feststehen, dass dort tatsächlich eine berufliche oder betriebliche Tätigkeit ausgeübt wird und der Umfang dieser Tätigkeit das Vorhalten eines Arbeitszimmers glaubhaft erscheinen lässt.

    Permalink to question

  • Welche Rechtsgrundlage regelt den Abzug des häuslichen Arbeitszimmers?

    Maßgeblich ist § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 2 EStG. Danach sind Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bis 1.250 € jährlich abzugsfähig, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Der BFH legt die Vorschrift nun personenbezogen aus.

    Permalink to question

  • Was bedeutet die geänderte BFH-Rechtsprechung praktisch für Ehepaare im Homeoffice?

    Ehepaare, die ein Arbeitszimmer gemeinsam nutzen, können statt bisher insgesamt 1.250 € nun bis zu 2.500 € jährlich steuerlich geltend machen. Voraussetzung ist, dass jeder Ehegatte die Abzugsvoraussetzungen für sich erfüllt, also einen eigenen Arbeitsplatz im Zimmer hat und dort tatsächlich in entsprechendem Umfang arbeitet.

    Permalink to question

Back to questions overview