Self-employed persons must submit their income tax assessment (Einkommensteuerbescheid) for the relevant calendar year to their health insurance fund within three years after the end of that year. For 2018, the evidence must therefore be provided by the end of 2021. If the evidence is not submitted on time, contributions will be assessed based on the contribution assessment ceiling (Beitragsbemessungsgrenze; 2018: EUR 53,100).
As of: February 2018
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Wer ist von der neuen Beitragsberechnung zur freiwilligen GKV ab 2018 betroffen?
Betroffen sind Selbstständige, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind und deren Beiträge sich nach einem Gewinn unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze richten. Nicht betroffen sind privat Krankenversicherte, Selbstständige, die bereits Höchstbeiträge zahlen, sowie familienversicherte Selbstständige mit geringen Einnahmen.
Wie werden die Beiträge zur freiwilligen GKV für Selbstständige ab 2018 berechnet?
Die Beiträge werden zunächst nur vorläufig auf Basis des letzten Einkommensteuerbescheids festgesetzt. Sobald der Einkommensteuerbescheid für das betreffende Beitragsjahr vorliegt, erfolgt eine endgültige Festsetzung anhand des tatsächlichen Gewinns. Daraus können sowohl Nachzahlungen als auch Erstattungen resultieren.
Wie hoch ist der Mindestbeitrag zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung 2018?
Der Mindestbeitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung beträgt 2018 monatlich 377,85 EUR ohne Krankengeldanspruch und Zusatzbeitrag. Dieser Mindestbeitrag wird auch bei sehr geringem Einkommen erhoben und kann nur in Härtefällen reduziert werden.
Warum sollten Selbstständige Rücklagen für Beitragsnachforderungen bilden?
Da die endgültige Beitragsfestsetzung erst nach Vorliegen des Einkommensteuerbescheids erfolgt, werden Nachforderungen typischerweise erst ein bis zwei Jahre nach Ablauf des Beitragsjahres fällig. Bei steigenden Gewinnen können erhebliche Nachzahlungen entstehen. Um Zahlungsengpässe zu vermeiden, sollten ausreichende Rücklagen frühzeitig gebildet und nicht anderweitig verwendet werden.