Question

What should affected GmbHs do to benefit from the unconstitutionality ruling?

Affected GmbHs should check whether their tax assessments for the years 2008 to 2015, in which losses were reduced due to a change in shareholders, are not yet final. An appeal should be filed against any open assessments, and existing appeals should be kept open in order to benefit from a new regulation.

As of: June 2017

Read more in the article GmbHs aufgepasst: Kürzung von Verlustvorträgen verfassungswidrig, Gesetzgeber muss Neuregelung schaffen!.

Related questions

  • Was regelt § 8c Abs. 1 KStG zur Mantelkaufregelung?

    Nach § 8c Abs. 1 KStG gehen bei Kapitalgesellschaften Verlustvorträge anteilig unter, wenn innerhalb von fünf Jahren mehr als 25% und bis zu 50% der Anteile auf einen neuen Erwerber übertragen werden. Bei Übertragung von mehr als 50% gehen die Verluste vollständig unter. Die Regelung sollte ursprünglich Missbrauch durch den Kauf von GmbHs zur reinen Verlustnutzung verhindern.

    Permalink to question

  • Warum hat das Bundesverfassungsgericht die Verlustkürzung nach § 8c KStG für verfassungswidrig erklärt?

    Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die pauschale Kürzung von Verlustvorträgen bei einem Anteilseignerwechsel zwischen mehr als 25% und bis zu 50% nicht ohne Differenzierung gelten darf. Die Norm verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz, weil sie auch Fälle erfasst, in denen kein Missbrauch vorliegt. Der Gesetzgeber wurde verpflichtet, bis zum 31.12.2018 eine Neuregelung zu schaffen, andernfalls ist die Vorschrift rückwirkend nichtig.

    Permalink to question

  • Welcher Zeitraum ist von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu § 8c KStG betroffen?

    Die Entscheidung betrifft Verlustkürzungen aufgrund eines Gesellschafterwechsels in den Jahren 2008 bis 2015. Für Zeiträume ab 2016 ist noch nicht abschließend geklärt, ob die Neuregelung ebenfalls greift, da der Gesetzgeber die Rechtslage zwischenzeitlich modifiziert hat.

    Permalink to question

  • Was passiert, wenn der Gesetzgeber keine Neuregelung zu § 8c KStG beschließt?

    Gelingt es dem Gesetzgeber nicht, bis zum 31.12.2018 eine verfassungskonforme Neuregelung zu beschließen, ist die Verlustkürzungsvorschrift des § 8c Abs. 1 KStG von Beginn an, also rückwirkend ab 2008, komplett nichtig. Verlustkürzungen wären dann insgesamt unwirksam.

    Permalink to question

Back to questions overview