Question

What does Section 8c (1) KStG regulate regarding shell company acquisitions?

Under Section 8c (1) KStG, loss carryforwards of corporations are forfeited on a pro-rata basis if more than 25% and up to 50% of the shares are transferred to a new acquirer within a five-year period. If more than 50% of the shares are transferred, the losses are forfeited in full. The provision was originally intended to prevent abuse through the acquisition of GmbHs solely for the purpose of utilizing tax losses.

As of: June 2017

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  • Welcher Zeitraum ist von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu § 8c KStG betroffen?

    Die Entscheidung betrifft Verlustkürzungen aufgrund eines Gesellschafterwechsels in den Jahren 2008 bis 2015. Für Zeiträume ab 2016 ist noch nicht abschließend geklärt, ob die Neuregelung ebenfalls greift, da der Gesetzgeber die Rechtslage zwischenzeitlich modifiziert hat.

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    Gelingt es dem Gesetzgeber nicht, bis zum 31.12.2018 eine verfassungskonforme Neuregelung zu beschließen, ist die Verlustkürzungsvorschrift des § 8c Abs. 1 KStG von Beginn an, also rückwirkend ab 2008, komplett nichtig. Verlustkürzungen wären dann insgesamt unwirksam.

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