Question

Which statutory provision governs the deduction of childcare costs from 2012 onwards?

From the 2012 assessment period onwards, § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG applies; previously, § 9c Abs. 3 Satz 3 EStG was the relevant provision. Both provisions require, as a condition for the deduction, that an invoice exists and that payment is made by non-cash transfer to the service provider's account.

As of: June 2015

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    Nein, Kinderbetreuungskosten sind nur dann als Sonderausgaben abziehbar, wenn die Zahlung unbar auf das Konto der Betreuungsperson erfolgt. Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht anerkannt, auch wenn sie durch Quittungen oder Zeugen belegt werden können. Der BFH hat dies mit Urteil vom 18.12.2014 (III R 63/13) bestätigt.

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    Ja, das Gesetz unterscheidet beim Nachweis von Kinderbetreuungskosten nicht danach, ob die Leistung im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses oder auf anderer Basis erbracht wird. Auch bei einem Minijob muss die Vergütung auf das Konto der Betreuungsperson überwiesen werden, damit der Abzug möglich ist.

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