Question

Can childcare costs be deducted for tax purposes if paid in cash?

No. Childcare costs are only deductible as special expenses (Sonderausgaben) if payment is made by non-cash transfer to the caregiver's account. Cash payments are not recognised by the tax office, even if supported by receipts or witnesses. The BFH confirmed this in its ruling of 18 December 2014 (III R 63/13).

As of: June 2015

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    Ja, das Gesetz unterscheidet beim Nachweis von Kinderbetreuungskosten nicht danach, ob die Leistung im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses oder auf anderer Basis erbracht wird. Auch bei einem Minijob muss die Vergütung auf das Konto der Betreuungsperson überwiesen werden, damit der Abzug möglich ist.

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  • Welche Nachweise verlangt das Finanzamt für den Abzug von Kinderbetreuungskosten?

    Erforderlich sind eine Rechnung über die erbrachte Betreuungsleistung sowie ein Kontobeleg, der die Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers nachweist. Diese formalen Anforderungen sollen Missbrauch und Schwarzarbeit vorbeugen. Andere Nachweise wie Barzahlungsquittungen reichen nicht aus.

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  • Welche gesetzliche Grundlage regelt den Abzug von Kinderbetreuungskosten ab 2012?

    Ab dem Veranlagungszeitraum 2012 ist § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG einschlägig; davor galt § 9c Abs. 3 Satz 3 EStG. Beide Vorschriften setzen für den Abzug voraus, dass eine Rechnung vorliegt und die Zahlung unbar auf das Konto des Leistungserbringers erfolgt.

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  • In welcher Höhe können Kinderbetreuungskosten geltend gemacht werden?

    Berücksichtigt werden zwei Drittel der Aufwendungen für die Betreuung eines zum Haushalt gehörenden Kindes. Im entschiedenen Fall ergaben sich aus jährlichen Aufwendungen von 3.600 € abzugsfähige 2.400 € – diese wurden jedoch wegen der Barzahlung nicht anerkannt.

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