Question

What is the Mini One Stop Shop (MOSS) and what advantage does it offer?

The Mini One Stop Shop (MOSS) is a simplification scheme that allows businesses to declare and pay VAT owed in other EU member states centrally through the Federal Central Tax Office (Bundeszentralamt für Steuern, BZSt). This eliminates the obligation to register for VAT in each individual EU member state and file separate returns there. The total VAT is remitted in a single payment to the BZSt.

As of: November 2014

Read more in the article Ab 01.01.2015 gilt neuer Leistungsort für Online-Anbieter: Registrierung für den Mini-One-Stop-Shop (MOSS) ab dem 01.10.2014 möglich..

Related questions

  • Wo werden ab 01.01.2015 elektronische Dienstleistungen an EU-Privatkunden besteuert?

    Seit dem 01.01.2015 gilt für Telekommunikations-, Rundfunk-, Fernseh- und auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistungen an Privatkunden in der EU das Empfängerortprinzip. Die Leistungen unterliegen damit der Umsatzsteuer im Wohnsitzstaat des Kunden. Der Anbieter muss also die jeweils dort gültigen Umsatzsteuersätze anwenden.

    Permalink to question

  • Welche Leistungen fallen unter das MOSS-Verfahren?

    Unter das MOSS-Verfahren fallen Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehleistungen sowie auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistungen an Privatkunden in anderen EU-Mitgliedstaaten. Typische Beispiele sind Online-Texte, Bildmaterial, Apps, Datenbanken und Online-Software. Voraussetzung ist, dass die Leistungen grenzüberschreitend innerhalb der EU an Nichtunternehmer erbracht werden.

    Permalink to question

  • Ab wann und wo kann man sich für das MOSS-Verfahren registrieren?

    Die Registrierung für das MOSS-Verfahren ist bereits seit dem 01.10.2014 möglich, damit zum Start der Neuregelung am 01.01.2015 ordnungsgemäß teilgenommen werden kann. Zuständig in Deutschland ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), das ein Online-Portal für die Anmeldung bereitstellt.

    Permalink to question

  • In welchem Turnus müssen MOSS-Meldungen abgegeben werden?

    Die Umsatzsteuererklärungen im Rahmen des MOSS-Verfahrens sind vierteljährlich über das Online-Portal des BZSt zu übermitteln. Über dieses Portal können zudem Erklärungen berichtigt, Registrierungsdaten geändert und bei Bedarf eine Abmeldung vom Verfahren vorgenommen werden.

    Permalink to question

Back to questions overview