The assignment is typically documented by filing the VAT return claiming input VAT from the photovoltaic system with the tax office in due time. For systems installed in 2015, the 2015 VAT return should therefore be submitted no later than 31 May 2016.
As of: May 2016
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Bis wann muss eine 2015 errichtete Photovoltaikanlage dem Unternehmensvermögen zugeordnet werden?
Die Zuordnung einer im Jahr 2015 errichteten Photovoltaikanlage zum Unternehmensvermögen muss spätestens bis zum 31.05.2016 erfolgen. Diese Frist ist zwingend einzuhalten, da andernfalls der Vorsteuerabzug aus den Anschaffungskosten verloren geht.
Warum ist die Zuordnung einer Photovoltaikanlage zum Unternehmensvermögen wichtig?
Nur durch die rechtzeitige Zuordnung zum Unternehmensvermögen kann der Vorsteuerabzug aus den Anschaffungs- und Errichtungskosten der Photovoltaikanlage beim Finanzamt geltend gemacht werden. Ohne diese Zuordnung entfällt die Möglichkeit, die gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer erstattet zu bekommen.
Was passiert, wenn die Zuordnungsfrist zum 31.05. versäumt wird?
Wird die Zuordnungsfrist versäumt, gilt die Photovoltaikanlage als dem Privatvermögen zugeordnet. Der Vorsteuerabzug aus den Anschaffungskosten ist dann endgültig ausgeschlossen und kann auch nachträglich nicht mehr nachgeholt werden.