Antrag
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Ab dem 01. Januar 2015 können Eltern, die in Teilzeit arbeiten, von der Einführung des sogenannten Elterngeld Plus profitieren. Danach erhalten Mütter und Väter die Möglichkeit, während der Elternzeit weiter in Teilzeit zu arbeiten und dafür mit der doppelten Bezugsdauer von Elterngeld unterstützt zu werden.

Wahlmöglichkeit der Eltern

Elterngeld Plus bedeutet zwar, dass Eltern nur halb so viel Geld wie beim regulären Elterngeld erhalten; der Zeitraum, in dem die Familie Unterstützung bekommt, ist jedoch mit 24 Monaten doppelt so lang wie bisher. Die Dauer der Elternzeit und die des Elterngeldbezuges wird also für jeden Monat, den ein Elternteil während seiner Elternzeit in Teilzeit arbeitet, um einen Monat verlängert. Das bedeutet also, dass aus einem regulären Elterngeldmonat zwei Elterngeld Plus Monate werden. Da das herkömmliche Elterngeld weiterhin bestehen bleibt, können sich Eltern künftig entweder für eine der beiden Varianten entscheiden oder diese kombinieren.

Verteilung der Elternzeit in drei Blöcke

Bislang ist es möglich, die Elternzeit in zwei Abschnitte aufzuteilen und bis auf 12 Monate auf das 3. bis 8. Lebensjahr des Kindes zu übertragen. Mit Einführung des Elterngeld Plus können Eltern künftig ihre Elternzeit in drei Blöcke aufteilen und nunmehr bis zu 24 Monate auf das 3. bis 8. Lebensjahr übertragen.

Zustimmung des Arbeitgebers zum Elternzeitverlangen?

Die Zustimmung des Arbeitgebers zum Elternzeitverlangen ist mit der Neuregelung nicht mehr erforderlich. Hiervon wird jedoch dann eine Ausnahme gemacht, wenn Arbeitnehmer den dritten Block Elternzeit zwischen dem vollendeten 3. und 8. Lebensjahr nehmen möchten. Hier kann der Arbeitgeber das Elternzeitverlangen aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Es bleibt jedoch dabei, dass das Elternzeitverlangen dem Arbeitgeber rechtzeitig mit einer Frist von sieben Wochen (bei Elternzeit bis zum 3. Geburtstag) bzw. 13 Wochen (bei Elternzeit ab dem 3. Geburtstag) schriftlich angezeigt werden muss.

Einführung eines Partnerschaftsbonus

Entscheiden sich beide Elternteile für eine Teilzeitarbeit, in einem Umfang von 25 bis 30 Wochenstunden, dann erhält jeder Elternteil als Partnerschaftsbonus noch weitere vier Monate Elterngeld Plus bezahlt. Dieser Bonus wird auch alleinerziehenden Müttern und Vätern gewährt, die sich das gemeinsame Sorgerecht teilen.

Zwillinge
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Änderung bei Mehrlingen und Zwillingsgeburten

Im Gesetz wird nunmehr klargestellt, dass Eltern von Zwillingen oder Mehrlingen nur noch pro Geburt und nicht mehr pro Kind Anspruch auf Elterngeld haben. Diese Regelung gilt bereits ab Januar 2015.

Inanspruchnahme der Regelungen erst ab Juli 2015

Zwar ist das Gesetz bereits zum 01. Januar 2015 in Kraft getreten, die Mehrheit der Regelungen kann jedoch erst von Eltern in Anspruch genommen werden, deren Kinder ab dem 01. Juli geboren werden.

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