Die Erbschaftsteuer kommt vor das Verfassungsgericht und damit werden die erbschaftsteuerlichen Begünstigungen für Betriebsvermögen möglicherweise eingeschränkt! Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nämlich das deutsche Erbschaftsteuerrecht erneut dem Verfassungsgericht in Karlsruhe zur Prüfung vorgelegt (AZ II R 9/11). Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird für das Jahr 2013 erwartet. Alle Spekulationen sprechen für eine erneute Verfassungswidrigkeit des Erbschaftsteuergesetzes und somit auch für eine Verschlechterung der Begünstigungen von Betriebsvermögen. Jetzt können also noch die Vergünstigungen im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungsteuer in Anspruch genommen werden. Für anstehende Schenkungen oder vorweggenommene Erbfolgen sollten entsprechende vertragliche Klauseln im Rahmen der Verträge eingebaut werden, die z.B. gewährleisten, dass gegebenenfalls eine Rückabwicklung der Schenkung vorgenommen werden kann. Das betrifft beispielsweise die Fälle, in denen die Erbschaft- und Schenkungsteuer später wegfällt. Zur aktuellen Entwicklung und zum Ausgang lesen Sie an dieser Stelle weiter… 16.08.2013: Info 12.04.2013: Info 10.11.2012: Info