Einbehaltene Leasingraten vom Arbeitgeber keine Werbungskosten beim Arbeitnehmer

Nach einer aktuellen Entscheidung des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg ist ein Werbungskostenabzug für PKW-Leasingraten bei Barlohnumwandlung nicht möglich.

Hintergrund: Der Arbeitgeber hatte für drei Jahre einen PKW geleast und dem Arbeitnehmer zur Nutzung überlassen; die Leasingraten wurden vom Gehalt des Arbeitnehmers einbehalten. Dieser wollte die Kosten im Rahmen seiner persönlichen Einkommensteuererklärung als Werbungskosten bei den nichtselbständigen Einkünften geltend machen.

Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg sah das anders: Seiner Auffassung nach lagen keine Werbungskosten vor, weil es bereits an der Begrifflichkeit scheitere: Werbungskosten sind “Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen”. Da der Kläger allerdings auf seinen Gehaltsanspruch in Höhe der Leasingraten verzichtet habe, lägen damit keine Werbungskosten vor.
Nur die zusätzlichen Kosten, wie z.B. anteilige Tankkosten, seien anteilig, bezogen auf die Dienstfahrten, als Werbungskosten abziehbar.

Hinweis: Es wurde Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen, da der Fall von grundsätzlicher Bedeutung ist.

Quelle: FG Berlin-Brandenburg

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