steffen_partner-ebay-aktion-zu-guenstigEin volljähriger Sohn hatte den Audi A4 seines Vaters versehentlich ohne Mindestpreis bei ebay angeboten. Nachdem der Fehler bemerkt wurde, brach er die Auktion ab und stellte den PKW erneut – unter Angabe eines Mindestpreises – bei ebay ein. Pech war nur, dass zu dem Zeitpunkt bereits EUR 7,10 als Höchstgebot vorhanden war und der Bieter forderte nun die Herausgabe des Wagens: Zu Recht? Nein, das OLG Hamm führt mit Urteil vom 04.11.2013 (2 U 94/13) dazu aus, dass eine wegen eines Fehlers bei der Mindestpreisangabe abgebrochene ebay Auktion auch bei einem vorhandenen Gebot keinen Vertragsschluss begründet, weil das Angebot nach den ebay Bedingungen zurückgezogen werden konnte. Welch´ ein Glück für den Vater… oder eher für den Sohn?!?

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