Hintergrund: Was ist ein „Dash Button“?
Vor kurzem hat der Internet-Riese „amazon“ den sogenannten „Dash Button“ eingeführt. Seit September ist er nun auch in Deutschland erhältlich. „Dash“ kommt aus dem Englischen „to dash“, was bedeutet „rasen“, soll also heißen, dass mit dem „Dash Button“ alles rasend schnell geht.
Konkret handelt es sich dabei um ein Gerät, das in Größe und Optik einem usb-stick ähnelt, und mit dem man per Knopfdruck alles nachbestellen kann, was zum täglichen Bedarf gehört. Ist also z.B. das Waschmittel oder die Zahnpasta fast verbraucht, drückt man auf den Knopf und es wird automatisch per WLAN eine Bestellung bei amazon ausgelöst. Am nächsten Tag- im günstigsten Fall sogar noch am selben Tag – erhalten Sie automatisch Ihre Nachbestellung nach Hause geliefert.
Das Einrichten des „Dash Buttons“ ist ziemlich einfach: Man benötigt lediglich ein smartphone und die amazon-app für IOS oder Android.
Kritik des Verbraucherschutzes: „Dash Buttons“ sind bedenklich, Klage geplant, sofern amazon seine Bedingungen nicht ändert!
Die Verbraucherschutzzentrale moniert die „Dash Buttons“ aus folgenden Gründen:
Der Bestellvorgang ist aus Sicht des Verbraucherschutzes undurchsichtig, da der Kunde erst dann die Preisinformation erhält, wenn der Bestellvorgang bereits getätigt wurde = Preistransparenz/ Keine Vergleichsmöglichkeit.
Weiterhin bemängelt der Verbraucherschutz, dass eine Prime-Mitgliedschaft für den amazon-Kunden Voraussetzung für die Nutzung des „Dash Buttons“ ist. Im online-Handel müssten Kauf-Buttons zudem eindeutig bezeichnet sein. Die amazon-app sei zudem sehr datenhungrig und es würden intelligente Geräte mit diesem Programm verknüft.
Gerichtliche Klärung aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW erforderlich!
Daher hat die Verbraucherzentrale NRW nun angekündigt, gerichtlich klären zu lassen, ob die sogenannten „Dash Buttons“ in der jetzigen Form weiter verwendet werden dürfen.
Quelle: Verbraucherschutz NRW
Die genaue Information der Verbraucherschutzzentrale lesen Sie hier:
https://www.verbraucherzentrale.nrw/dash-button–verbraucherzentrale-nrw-geht-gerichtlich-gegen-amazon-vor