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Zusätzliche Finanzspritze für das selbstgenutzte Eigenheim: Baukindergeld im Jahr 2018 neu eingeführt

Seit dem 18.09.2018 können Familien oder Alleinerziehende mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu TEUR 75 im Jahr zuzüglich eines Freibetrags von TEUR 15 pro Kind für den Ersterwerb

1 Min LesezeitAktualisiert: 2021-01-12Empfohlen

Seit dem 18.09.2018 können Familien oder Alleinerziehende mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu TEUR 75 im Jahr zuzüglich eines Freibetrags von TEUR 15 pro Kind für den Ersterwerb einer selbstgenutzten Wohnimmobilie online bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau ein sogenanntes „Baukindergeld“ beantragen.

Unerheblich ist, ob die Immobilie gekauft wurde oder selbst gebaut wurde, ebenso, ob es sich um ein Haus oder eine Eigentumswohnung handelt.

Für jedes Kind, für das eine Kindergeldberechtigung besteht, werden TEUR 1,2 für maximal zehn Jahre gezahlt und nur so lange, bis das Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat. Damit erhält eine Familie mit drei Kindern eine Förderung von TEUR 36, wenn innerhalb von zehn Jahren nach Antragstellung alle drei Kinder das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Das Baukindergeld wird nicht für Kinder gezahlt, die nach der Antragstellung geboren werden. Sie erhalten das Baukindergeld noch rückwirkend zum 01.01.2018, wenn das Datum des notariellen Kaufvertrags- bzw. die Baugenehmigung im Jahr 2018 liegt. Wichtig- nicht verpassen: Der Antrag auf Baukindergeld muss spätestens drei Monate nach Einzug in das Eigenheim gestellt werden!

Häufige Fragen

Häufige Fragen

  • Wer ist beim Baukindergeld antragsberechtigt?

    Antragsberechtigt sind Familien oder Alleinerziehende mit Kindern, für die Kindergeld bezogen wird, beim Ersterwerb einer selbstgenutzten Wohnimmobilie. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf TEUR 75 pro Jahr nicht übersteigen, zuzüglich eines Freibetrags von TEUR 15 pro Kind. Unerheblich ist, ob die Immobilie gekauft oder selbst gebaut wurde bzw. ob es sich um ein Haus oder eine Eigentumswohnung handelt.

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  • Wie hoch ist das Baukindergeld und über welchen Zeitraum wird es gezahlt?

    Pro Kind werden TEUR 1,2 jährlich für maximal zehn Jahre gezahlt, längstens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes. Eine Familie mit drei Kindern kann somit eine maximale Förderung von TEUR 36 erhalten, sofern alle Kinder im Zehnjahreszeitraum noch nicht volljährig werden.

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  • Werden nach Antragstellung geborene Kinder beim Baukindergeld berücksichtigt?

    Nein, das Baukindergeld wird nicht für Kinder gezahlt, die erst nach der Antragstellung geboren werden. Maßgeblich ist die Kindergeldberechtigung zum Zeitpunkt der Antragstellung.

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  • Welche Antragsfrist gilt für das Baukindergeld?

    Der Antrag muss spätestens drei Monate nach Einzug in das Eigenheim online bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden. Wird diese Frist versäumt, entfällt der Anspruch auf die Förderung.

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  • Ist eine rückwirkende Förderung über das Baukindergeld möglich?

    Ja, eine rückwirkende Förderung zum 01.01.2018 ist möglich, wenn das Datum des notariellen Kaufvertrags bzw. der Baugenehmigung im Jahr 2018 liegt. Voraussetzung bleibt die fristgerechte Antragstellung innerhalb von drei Monaten nach Einzug.

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