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Vereinfachtes Modell für Erbschaft- und Schenkungsteuer vorgestellt

Hintergrund: • 27.09.2012: BFH hält Erbschaftsteuer für verfassungswidrig • 19.10.2012: Verfahren ist beim BVerfG (Az. 1 BvL 21/12) anhängig • 06.06.2013: Bundestag nimmt Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zum AmtshilfeRLUmsG an –

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Die Grundlagen der GmbH und ihrer Besteuerung

zabalotta / photocase.com

Hintergrund: • 27.09.2012: BFH hält Erbschaftsteuer für verfassungswidrig • 19.10.2012: Verfahren ist beim BVerfG (Az. 1 BvL 21/12) anhängig • 06.06.2013: Bundestag nimmt Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zum AmtshilfeRLUmsG an – Ende der sog. Cash-GmbH Der Bundesverband der Steuerberater (kurz: BVStB) hat sich vor den o.g. Hintergründen die Frage gestellt, ob ein Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht unter weitgehendem Verzicht auf Bewertungsfragen nach nunmehr 26 Jahren verfassungswidriger Erbschaft- und Schenkungsteuer möglich ist. Daher hat der BVStB am 17.6.2013 ein vereinfachtes bereicherungsorientiertes Modell einer Erbschaft- und Schenkungsteuer öffentlich zur Diskussion vorgestellt. Wir haben die Kernaussagen dieses Entwurfs kurz für Sie zusammengefasst: • Unternehmen und Immobilien sollen ohne Verkaufsdruck unverändert fortgeführt werden können. Die Steuer für Vermögensgegenstände, die nicht verkauft werden, soll aus den Erträgen bezahlt werden können. • Nicht ertragbringendes Vermögen soll möglichst umfassend erfasst und besteuert werden (Verbreitung und Kontrolle der Bemessungsgrundlage). • Die Steuer stellt auf die Erfassung liquider Zuflüsse beim Erben oder Beschenkten als konkrete marktunabhängige Leistungsfähigkeitserhöhung ab. • Ehegatten und Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft sollen als Erwerbs- und Unterhaltsgemeinschaft untereinander keine Steuer auf Vermögensübertragungen erdulden müssen. • Bewertungen sollen weitest möglich durch Ist-Werte ersetzt werden. • Der Steuersatz soll einheitlich auf 10% festgelegt werden, weil ein progressiver Stufentarif mit Grenzsteuersätzen von 50% in besonderer Weise eine gleichheitsgerechte Bewertung voraussetzt. Sie können das vollständige Diskussionspapier in einer ersten überarbeiteten Fassung über die Homepage des BVStB www.bvstb.de abrufen.

Häufige Fragen

Häufige Fragen

  • Warum wurde ein vereinfachtes Modell für die Erbschaft- und Schenkungsteuer vorgeschlagen?

    Hintergrund ist die jahrzehntelange Diskussion um die Verfassungsmäßigkeit der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Der BFH hielt die Steuer am 27.09.2012 für verfassungswidrig und legte das Verfahren dem Bundesverfassungsgericht vor (Az. 1 BvL 21/12). Der Bundesverband der Steuerberater (BVStB) stellte daraufhin am 17.06.2013 ein vereinfachtes, bereicherungsorientiertes Modell zur öffentlichen Diskussion vor, das weitgehend auf komplexe Bewertungsfragen verzichtet.

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  • Welcher einheitliche Steuersatz wird im BVStB-Modell zur Erbschaftsteuer vorgeschlagen?

    Der BVStB schlägt einen einheitlichen Steuersatz von 10 % vor. Begründet wird dies damit, dass ein progressiver Stufentarif mit Grenzsteuersätzen von bis zu 50 % eine besonders gleichheitsgerechte Bewertung voraussetzen würde, was praktisch kaum erreichbar ist. Ein einheitlicher, niedriger Satz soll die Steuer vereinfachen und verfassungsfest machen.

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  • Wie sollen Unternehmen und Immobilien nach dem BVStB-Modell behandelt werden?

    Unternehmen und Immobilien sollen ohne Verkaufsdruck unverändert fortgeführt werden können. Die anfallende Erbschaft- oder Schenkungsteuer soll aus den laufenden Erträgen dieser Vermögensgegenstände bezahlt werden können, sofern diese nicht veräußert werden. Damit soll die Substanz erhalten und Liquiditätsengpässe vermieden werden.

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  • Wie werden Ehegatten und eingetragene Lebenspartner im vereinfachten Modell behandelt?

    Ehegatten und Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sollen als Erwerbs- und Unterhaltsgemeinschaft betrachtet werden. Vermögensübertragungen zwischen ihnen sollen daher keiner Erbschaft- oder Schenkungsteuer unterliegen. Damit wird die enge wirtschaftliche Verbundenheit innerhalb der Partnerschaft steuerlich anerkannt.

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  • Welche Rolle spielt die Bewertung von Vermögen im vereinfachten Modell?

    Das Modell verfolgt das Ziel, Bewertungen weitestgehend durch Ist-Werte zu ersetzen. Maßgeblich sollen liquide Zuflüsse beim Erben oder Beschenkten als konkrete, marktunabhängige Leistungsfähigkeitserhöhung sein. Nicht ertragbringendes Vermögen soll dabei möglichst umfassend erfasst werden, um die Bemessungsgrundlage zu verbreitern und kontrollierbar zu halten.

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