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Risikofaktor Umsatzsteuer: Gutschriften ab dem 01.01.2013

Bislang musste eine Gutschrift nicht explizit als „Gutschrift“ bezeichnet werden. Es reichte aus, wenn dort „Rechnung“ stand, obwohl es sich um eine Gutschrift handelte. Dies hat sich ab dem 01.01.2013

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Bislang musste eine Gutschrift nicht explizit als „Gutschrift“ bezeichnet werden. Es reichte aus, wenn dort „Rechnung“ stand, obwohl es sich um eine Gutschrift handelte. Dies hat sich ab dem 01.01.2013 geändert! Eine Gutschrift muss auch ausdrücklich als „Gutschrift“ bezeichnet werden! Bei Verstoß gegen den neuen Pflichtbestandteil droht die Versagung des Vorsteuerabzugs und eine Verzinsung der zu Unrecht geltend gemachten Vorsteuer. Gutschriften werden somit künftig bestimmt einen Prüfungsschwerpunkt der Finanzverwaltung im Rahmen der Umsatzsteuerprüfungen bilden. Also achten Sie bitte künftig darauf, dass eine Gutschrift auch ausdrücklich als solche bezeichnet wird, da das Risiko aufgrund der strikten Handhabung der Finanzverwaltung nicht unterschätzt werden sollte. Lesen Sie hierzu im Detail, wie Sie die Umsetzung in die Praxis vornehmen können.

Häufige Fragen

Häufige Fragen

  • Muss eine Gutschrift seit 01.01.2013 ausdrücklich als 'Gutschrift' bezeichnet werden?

    Ja, seit dem 01.01.2013 ist die ausdrückliche Bezeichnung als 'Gutschrift' ein umsatzsteuerlicher Pflichtbestandteil. Die frühere Praxis, eine Gutschrift mit 'Rechnung' zu überschreiben, ist nicht mehr ausreichend. Fehlt diese Bezeichnung, liegt ein formeller Mangel vor.

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  • Welche Folgen drohen, wenn eine Gutschrift nicht als 'Gutschrift' bezeichnet wird?

    Bei Verstoß gegen die Bezeichnungspflicht droht die Versagung des Vorsteuerabzugs beim Leistungsempfänger. Zudem kann es zu einer Verzinsung der zu Unrecht geltend gemachten Vorsteuer nach § 233a AO kommen. Das Risiko ist insbesondere bei rückwirkenden Prüfungen erheblich.

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  • Warum sind Gutschriften ein Prüfungsschwerpunkt der Finanzverwaltung?

    Da die formelle Bezeichnung 'Gutschrift' seit 2013 zwingend vorgeschrieben ist, lassen sich Verstöße im Rahmen von Umsatzsteuer-Sonderprüfungen oder Betriebsprüfungen einfach feststellen. Die Finanzverwaltung handhabt diese Pflicht strikt, sodass formale Fehler schnell zu Vorsteuerkürzungen führen können.

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  • Was ist eine Gutschrift im umsatzsteuerlichen Sinne?

    Eine Gutschrift im umsatzsteuerlichen Sinne ist die Abrechnung einer Leistung durch den Leistungsempfänger statt durch den leistenden Unternehmer. Sie ist nicht zu verwechseln mit einer Korrekturrechnung (kaufmännische Gutschrift), die eine ursprüngliche Rechnung berichtigt. Diese Unterscheidung ist für die korrekte Bezeichnung wesentlich.

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  • Wie sollten Unternehmen die Bezeichnungspflicht für Gutschriften in der Praxis umsetzen?

    Unternehmen sollten ihre Abrechnungsvorlagen und ERP-Systeme prüfen und sicherstellen, dass jede umsatzsteuerliche Gutschrift ausdrücklich das Wort 'Gutschrift' enthält. Zudem ist intern klar zwischen Gutschriften und Korrekturrechnungen zu unterscheiden, um Vorsteuerrisiken zu vermeiden.

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