
Ab dem 01. Januar 2015 können Eltern, die in Teilzeit arbeiten, von der Einführung des sogenannten Elterngeld Plus profitieren. Danach erhalten Mütter und Väter die Möglichkeit, während der Elternzeit weiter in Teilzeit zu arbeiten und dafür mit der doppelten Bezugsdauer von Elterngeld unterstützt zu werden.
Wahlmöglichkeit der Eltern
Elterngeld Plus bedeutet zwar, dass Eltern nur halb so viel Geld wie beim regulären Elterngeld erhalten; der Zeitraum, in dem die Familie Unterstützung bekommt, ist jedoch mit 24 Monaten doppelt so lang wie bisher. Die Dauer der Elternzeit und die des Elterngeldbezuges wird also für jeden Monat, den ein Elternteil während seiner Elternzeit in Teilzeit arbeitet, um einen Monat verlängert. Das bedeutet also, dass aus einem regulären Elterngeldmonat zwei Elterngeld Plus Monate werden. Da das herkömmliche Elterngeld weiterhin bestehen bleibt, können sich Eltern künftig entweder für eine der beiden Varianten entscheiden oder diese kombinieren.
Verteilung der Elternzeit in drei Blöcke
Bislang ist es möglich, die Elternzeit in zwei Abschnitte aufzuteilen und bis auf 12 Monate auf das 3. bis 8. Lebensjahr des Kindes zu übertragen. Mit Einführung des Elterngeld Plus können Eltern künftig ihre Elternzeit in drei Blöcke aufteilen und nunmehr bis zu 24 Monate auf das 3. bis 8. Lebensjahr übertragen.
Zustimmung des Arbeitgebers zum Elternzeitverlangen?
Die Zustimmung des Arbeitgebers zum Elternzeitverlangen ist mit der Neuregelung nicht mehr erforderlich. Hiervon wird jedoch dann eine Ausnahme gemacht, wenn Arbeitnehmer den dritten Block Elternzeit zwischen dem vollendeten 3. und 8. Lebensjahr nehmen möchten. Hier kann der Arbeitgeber das Elternzeitverlangen aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Es bleibt jedoch dabei, dass das Elternzeitverlangen dem Arbeitgeber rechtzeitig mit einer Frist von sieben Wochen (bei Elternzeit bis zum 3. Geburtstag) bzw. 13 Wochen (bei Elternzeit ab dem 3. Geburtstag) schriftlich angezeigt werden muss.
Einführung eines Partnerschaftsbonus
Entscheiden sich beide Elternteile für eine Teilzeitarbeit, in einem Umfang von 25 bis 30 Wochenstunden, dann erhält jeder Elternteil als Partnerschaftsbonus noch weitere vier Monate Elterngeld Plus bezahlt. Dieser Bonus wird auch alleinerziehenden Müttern und Vätern gewährt, die sich das gemeinsame Sorgerecht teilen.

Änderung bei Mehrlingen und Zwillingsgeburten
Im Gesetz wird nunmehr klargestellt, dass Eltern von Zwillingen oder Mehrlingen nur noch pro Geburt und nicht mehr pro Kind Anspruch auf Elterngeld haben. Diese Regelung gilt bereits ab Januar 2015.
Inanspruchnahme der Regelungen erst ab Juli 2015
Zwar ist das Gesetz bereits zum 01. Januar 2015 in Kraft getreten, die Mehrheit der Regelungen kann jedoch erst von Eltern in Anspruch genommen werden, deren Kinder ab dem 01. Juli geboren werden.
Häufige Fragen
Häufige Fragen
Was ist Elterngeld Plus und wie unterscheidet es sich vom regulären Elterngeld?
Elterngeld Plus ermöglicht es Eltern, während der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten und dafür die doppelte Bezugsdauer von Elterngeld zu erhalten. Die monatliche Zahlung beträgt zwar nur die Hälfte des regulären Elterngeldes, dafür verlängert sich der Bezugszeitraum auf bis zu 24 Monate. Aus einem regulären Elterngeldmonat werden somit zwei Elterngeld-Plus-Monate. Eltern können zwischen beiden Varianten wählen oder sie kombinieren.
Wie kann die Elternzeit nach der Neuregelung aufgeteilt und übertragen werden?
Die Elternzeit kann in bis zu drei Blöcke aufgeteilt werden. Zudem können Eltern bis zu 24 Monate Elternzeit auf den Zeitraum zwischen dem 3. und 8. Lebensjahr des Kindes übertragen. Zuvor war eine Aufteilung in nur zwei Abschnitte und eine Übertragung von maximal 12 Monaten möglich.
Muss der Arbeitgeber dem Elternzeitverlangen zustimmen?
Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist grundsätzlich nicht mehr erforderlich. Eine Ausnahme gilt für den dritten Block Elternzeit zwischen dem vollendeten 3. und 8. Lebensjahr des Kindes – hier kann der Arbeitgeber aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Die schriftliche Anzeigefrist beträgt sieben Wochen bis zum 3. Geburtstag und 13 Wochen ab dem 3. Geburtstag.
Was ist der Partnerschaftsbonus beim Elterngeld Plus?
Wenn beide Elternteile parallel in Teilzeit mit 25 bis 30 Wochenstunden arbeiten, erhält jeder Elternteil zusätzlich vier weitere Monate Elterngeld Plus als Partnerschaftsbonus. Diesen Bonus erhalten auch alleinerziehende Mütter und Väter, die sich das gemeinsame Sorgerecht teilen.
Was gilt beim Elterngeld für Zwillinge oder Mehrlinge ab 2015?
Ab Januar 2015 besteht der Anspruch auf Elterngeld nur noch pro Geburt und nicht mehr pro Kind. Eltern von Zwillingen oder Mehrlingen erhalten somit keinen mehrfachen Elterngeldanspruch mehr. Diese Klarstellung gilt unabhängig von den weiteren Neuregelungen, die erst für ab dem 1. Juli 2015 geborene Kinder anwendbar sind.