Wissen

Einschränkung der Begünstigungen von Betriebsvermögen bei der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer? EILT-SEHR! Handlungsbedarf für Unternehmer, die eine Nachfolge planen.

Die Erbschaftsteuer kommt vor das Verfassungsgericht und damit werden die erbschaftsteuerlichen Begünstigungen für Betriebsvermögen möglicherweise eingeschränkt! Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nämlich das deutsche Erbschaftsteuerrecht erneut dem Verfassungsgericht in Karlsruhe zur

1 Min Lesezeit

Das ordnungsgemäße Kassenbuch

© Flügelwesen / photocase.com

Die Erbschaftsteuer kommt vor das Verfassungsgericht und damit werden die erbschaftsteuerlichen Begünstigungen für Betriebsvermögen möglicherweise eingeschränkt! Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nämlich das deutsche Erbschaftsteuerrecht erneut dem Verfassungsgericht in Karlsruhe zur Prüfung vorgelegt (AZ II R 9/11). Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird für das Jahr 2013 erwartet. Alle Spekulationen sprechen für eine erneute Verfassungswidrigkeit des Erbschaftsteuergesetzes und somit auch für eine Verschlechterung der Begünstigungen von Betriebsvermögen. Jetzt können also noch die Vergünstigungen im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungsteuer in Anspruch genommen werden. Für anstehende Schenkungen oder vorweggenommene Erbfolgen sollten entsprechende vertragliche Klauseln im Rahmen der Verträge eingebaut werden, die z.B. gewährleisten, dass gegebenenfalls eine Rückabwicklung der Schenkung vorgenommen werden kann. Das betrifft beispielsweise die Fälle, in denen die Erbschaft- und Schenkungsteuer später wegfällt. Zur aktuellen Entwicklung und zum Ausgang lesen Sie an dieser Stelle weiter… 16.08.2013: Info 12.04.2013: Info 10.11.2012: Info

Häufige Fragen

Häufige Fragen

  • Warum stehen die erbschaftsteuerlichen Begünstigungen für Betriebsvermögen auf dem Prüfstand?

    Der Bundesfinanzhof hat das deutsche Erbschaftsteuerrecht erneut dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt (Az. II R 9/11). Es wird erwartet, dass das Gericht die derzeitigen Regelungen als verfassungswidrig einstuft. In der Folge könnten die Vergünstigungen für die Übertragung von Betriebsvermögen deutlich eingeschränkt werden.

    Permalink zur Frage

  • Welcher Handlungsbedarf besteht für Unternehmer, die eine Nachfolge planen?

    Solange die geltenden Begünstigungen für Betriebsvermögen noch in Kraft sind, sollten geplante Schenkungen oder vorweggenommene Erbfolgen zügig umgesetzt werden. Nach einer möglichen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts könnten die steuerlichen Vorteile entfallen oder reduziert werden. Eine frühzeitige Nachfolgeplanung sichert daher die derzeitigen Steuervorteile.

    Permalink zur Frage

  • Welche vertraglichen Klauseln sollten bei Schenkungen oder vorweggenommener Erbfolge aufgenommen werden?

    Verträge sollten Rückforderungs- bzw. Widerrufsklauseln enthalten, die eine Rückabwicklung der Schenkung ermöglichen. Damit kann reagiert werden, falls die erbschaft- und schenkungsteuerlichen Begünstigungen später wegfallen oder sich die Rahmenbedingungen wesentlich ändern. So bleibt der Unternehmer flexibel, ohne die aktuellen Steuervorteile zu verlieren.

    Permalink zur Frage

  • Wann ist mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer zu rechnen?

    Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wurde für das Jahr 2013 erwartet. Sollte das Gericht die Begünstigungen für Betriebsvermögen kippen, ist mit einer Verschärfung der Erbschaft- und Schenkungsteuer zu rechnen. Bis zur Verkündung gelten die bisherigen Regelungen jedoch fort.

    Permalink zur Frage

Zurück zur Übersicht